Wichtige Hinweise zur Kinderbeförderung und zum Lastentransport
- Personen dürfen mit Lastenrädern nur bis zum Alter von sieben Jahren befördert werden.
- Es dürfen maximal 3 Kinder befördert werden.
- Die Kinder dürfen nur angegurtet befördert werden. Dafür stehen zwei Dreipunktgurte und ein Beckengurt zur Verfügung.
- Das Gesamtgewicht (Lastenrad (49kg) + Fahrer (max.125kg) + Ladung) darf 250kg nicht überschreiten.
- Bitte keine schweren Lasten auf die Kindersitze stellen!
Klappsitze und Sicherheitsgurte
Die Klappsitze ermöglichen den Transport von bis zu 3 Kindern. Die Sitze sind weder für Babys noch für Erwachsene geeignet.
- Sitz herunterklappen (für zwei Kinder in Fahrtrichtung und „Notsitz“ für ein Kind entgegen der Fahrtrichtung
- Kinder mit Dreipunktgurt anschnallen (siehe Fotos).
- Der Notsitz entgegen der Fahrtrichtung verfügt nur über einen Beckengurt.