Kindertransport

Wichtige Hinweise zur Kinderbeförderung und zum Lastentransport

  • Personen dürfen mit Lastenrädern nur bis zum Alter von sieben Jahren befördert werden.
  • Es dürfen maximal 3 Kinder befördert werden.
  • Die Kinder dürfen nur angegurtet befördert werden. Dafür stehen zwei Dreipunktgurte und ein Beckengurt zur Verfügung.
  • Das Gesamtgewicht (Lastenrad (49kg) + Fahrer (max.125kg) + Ladung) darf 250kg nicht überschreiten.
  • Bitte keine schweren Lasten auf die Kindersitze stellen!

Klappsitze und Sicherheitsgurte

Die Klappsitze ermöglichen den Transport von bis zu 3 Kindern. Die Sitze sind weder für Babys noch für Erwachsene geeignet.

  • Sitz herunterklappen (für zwei Kinder in Fahrtrichtung und „Notsitz“ für ein Kind entgegen der Fahrtrichtung
  • Kinder mit Dreipunktgurt anschnallen (siehe Fotos).
  • Der Notsitz entgegen der Fahrtrichtung verfügt nur über einen Beckengurt.

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